Reitschule Schreuder

Pferdefreundlich reiten lernen

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Quelle: eRecht24.de - Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

AGB

Allgemein
Unbefugten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet. Der Aufenthalt im Reitstall, das Reiten, wie auch jede andere Art der Betätigung erfolgen auf eigene Verantwortung und Gefahr. Von Besuchern wie von Reitschülern wird Ruhe und Rücksichtnahme erwartet. Während des Reitunterrichts muss in der Reithalle Ruhe herrschen. Das Betreten der Pferdeboxen und Koppeln ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Reitlehrerin/ eines Reitlehreres oder einer sonstigen Fachkraft ist untersagt. Das Rauchen ist im Stallgebäude strikt untersagt. Beim Reiten sind Reithelm, Reithose und Reitstiefel mit Absatz (oder: Stiefeletten ggf. mit Chaps) Pflicht. Der Putzplatz ist stets sauber zu hinterlassen. Sattelzeug und Zubehör sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln. Für mutwillige Beschädigungen haften die Reitschüler bzw. deren Eltern. Nach dem Gebrauch ist das Sattelzeug ordentlich und sorgfältig aufzuräumen. Für von Besuchern, Reitschülern oder deren Eltern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, wird keine Haftung übernommen. Liegengebliebene Gegenstände werden 3 Monate in der Fundkiste aufbewahrt und danach entsorgt. Das Füttern (Pferdeleckerlis, Äpfel, Karotten, kein Brot) der Pferde ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Leitung des Reitstalls möglich. Fotografieren & Filmen während des Reitunterrichts ist nicht zulässig. Aufnahmen vom eignen Kind mit seinem Pony auf dem Gelände sind unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter für den privaten Gebrauch zulässig.

Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Reitschule Schreuder und dem Reitschüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter abgeschlossene Verträge über Erteilung von Reitunterricht oder die Teilnahme an Sonderveranstaltungen.

Reitunterricht
Der Reitunterricht wird als Gruppenunterricht, Longenunterricht, Einzelunterricht oder als Sonderveranstaltung (z.B. Ringreiten, Ausritte, Ferienwochen, Reitabzeichenkurse, Kindergeburtstage, geführtes Ponyreiten) durchgeführt. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Es besteht kein Anspruch auf eine Ersatzreitstunde. Die Staffelung der Preise für die Einzel- und Gruppenstunden ist dem Anhang und dem Aushang am Schwarzen Brett zu entnehmen.

Gruppenunterricht
Der Gruppenunterricht ist als einzelne Reitstunde, monatlich oder als Blockreitkurs buchbar.
Bei Buchung einer einzelnen Reitstunde ist die Reitstunde bis spätestens an dem Tag der Reitstunde zu zahlen.
Eine monatliche Buchung berechtigt zu einer wöchentlichen Reitstunde an einem festgelegten Tag zu einer festgelegten Uhrzeit. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Ende des Monats. Der Monatsbeitrag ist zahlbar bis zur ersten Reitstunde des jeweils laufenden Monats.
Die Buchung eines Blockreitkurses berechtigt zu einer wöchentlichen Reitstunde an einem festgelegten Tag zu einer festgelegten Uhrzeit. Der Blockkursbeitrag ist zahlbar bis zur ersten Reitstunde des jeweils laufenden Blockkurses. Bei einer vorzeitigen Beendigung eines Blockkurses besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Jährlich werden vier Reitblöcke angeboten, die jeweils durch die Schulferien in Schleswig-Holstein getrennt sind:
1) In der Zeit zwischen den Winter- und den Osterferien
2) In der Zeit zwischen den Oster- und den Sommerferien
3) In der Zeit zwischen den Sommer- und den Herbstferien
4) In der Zeit zwischen den Herbst- und den Winterferien
In den Ferien können entsprechend Ferienblöcke gebucht werden. Die Termine und Kosten der Blockkurse werden rechtzeitig durch Aushang mitgeteilt.
Unabhängig von der Buchungsweise besteht eine Reitstunde des Gruppenunterrichts aus der Reiteinheit (60 Min. inkl. Trockenreiten) sowie der Vor- und Nachbereitung. Das Pferd wird vom Reitschüler unter anderem von der Weide/aus dem Stall geholt, geputzt und gesattelt bzw. nach dem Unterricht abgesattelt, versorgt und in den Stall gebracht. Putz- und Sattelzeug sowie Stall werden ordnungsgemäß gesäubert und auf-/weggeräumt. Reitschüler erscheinen daher 30-45 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Stall und planen 15 Minuten nach der Reiteinheit für Nachbereitung ein. Das Wohl der Pferde hat Priorität. Kommt ein Reitschüler zu spät, wird dies von der Reitzeit, nicht von der Zeit zum Versorgen des Pferdes abgezogen.

Longenunterricht und Einzelunterricht
Longenunterricht wird für Reitanfänger ab einem Mindestalter von 6 Jahren angeboten. Kommt ein Reitschüler zu spät, wird dies von der Reitzeit abgezogen, eine Verlängerung der Reitstunde ist nicht möglich. Das Entgelt ist spätestens an dem Tag der Reitstunde zu entrichten.

Sonderveranstaltungen
Sonderveranstaltung wie z.B. die Ferienwochen, Ringreiten, Ausritte, Reitabzeichenkurse, Kindergeburtstage, geführtes Ponyreiten sowie deren Termine werden rechtzeitig durch Aushänge bekannt gegeben. Das Entgelt ist bis zu einem im Aushang bekanntgegebenen Datum zu entrichten.

Entgelte
Es gelten die Preise laut der aktuellen Preisliste. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich als Endpreis. Scheck- oder Kartenzahlung ist nicht möglich.

Geschenkgutscheine
Der Erwerb von Geschenkgutscheinen ist grundsätzlich nach individueller Absprache möglich. Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeit von 1 Jahr. Geschenkgutscheine können für Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Longenunterricht und Sonderveranstaltungen eingelöst werden.

Absagen
Reitunterricht oder Sonderveranstaltungen, die in Folge von höherer Gewalt (Unwetter, Katastrophen, Epidemien, Pferdeseuchen, plötzliche Krankheit des Ponys/Pferdes o.ä.) abgesagt werden müssen, sind nicht erstattungsfähig und werden nicht nachgeholt.
Gruppenunterricht - monatliche Buchung oder Buchung als Blockreitkurs
Erfolgt eine Absage des Reitunterrichts durch die Leitung des Reitstalls, obliegt es der Leitung des Reitstalls, einen Nachholtermin oder eine anteilige Erstattung der Kosten anzubieten. Können Reitschüler einen Termin nicht wahrnehmen haben sie umgehend vor der dem Unterricht die Leitung des Reitstalls zu informieren. Wird ein Termin durch einen Reitschüler nicht wahrgenommen oder weniger als 24 Stunden vor der Reitstunde abgesagt, gibt es keinen Anspruch auf eine Erstattung nicht wahrgenommener Reitstunden. Bei einer Absage mehr als 24 Stunden vor der Reitstunde kann der Termin nach Rücksprache mit der Leitung nachgeholt werden. Wird der Blockreitkurs vorzeitig abgebrochen, gibt es keinen Anspruch auf eine Erstattung nicht wahrgenommener Reitstunden.
Einzelunterricht, Longenunterricht, Buchung einzelner Gruppenstunden
Die Absage einer vereinbarten Reitstunde ist bis zu 48 Stunden vor der Reitstunde kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen oder beim Nichterscheinen des Reitschülers verfällt die Reitstunde ohne Erstattung. Ein Anspruch auf eine Nachholstunde der versäumten Reitstunde besteht nicht. Die versäumte Stunde ist voll zahlungspflichtig.
Geschenkgutschein
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Eine Stückelung des Gutscheins ist möglich, solange sie zumutbar ist. Restguthaben werden nicht ausgezahlt, sondern auf dem Gutschein vermerkt oder eine neue Gutschrift ausgestellt.

Einteilung
Die Einteilung der Reitschüler in die Reitgruppen sowie die Art des zu belegenden Reitunterrichts obliegt der Leitung des Reitstalls unter Berücksichtigung sämtlicher reiterlichen Aspekte.

Haftung
Der Reitstall haftet nicht für Schäden, die sich aus dem natürlichen Fluchtverhalten der Pferde ergeben. Es wird jedem Reitschüler empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die den Reitsport umfasst. Der Reitstall, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Reitstall, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften des Weiteren unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für die von Besuchern, Reitschülern oder deren Eltern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt der Reitstall keine Haftung.

Anwendbares Recht und Schlussbestimmung
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Quarnbek. Gerichtsstand ist Kiel.

Änderung AGB
Der Reitstall behält sich vor, vorstehende AGB zu ändern, sofern dies, z.B. wegen Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten, notwendig erscheint und der Reitschüler hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Die geänderten Bedingungen werden spätestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten im Reitstall ausgehängt und auf der Internetseite veröffentlicht.

REITSCHULE SCHREUDER

Martina Schreuder • Trainer Dualaktivierung • Pferdewirt FN

24107 Stampe/Quarnbek

Gut Dorotheenthal 5 -17

Telefon:      01 74 - 3 31 10 66 oder 01 72 - 4 11 82 10

email:         martina.schreuder@gmx.de